Was ist die Schulkonferenz?
Nach §§ 128 ff. Hessisches Schulgesetz ist die Schulkonferenz das gemeinsame Entscheidungsgremium von Lehrkräften und Eltern. Hier beraten, diskutieren und entscheiden Eltern und Lehrkräfte gemeinsam über zentrale Fragen der Schule. Sie ist das zentrale Entscheidungsorgan, in dem Eltern mitwirken. Der Schulelternbeirat wählt die Elternvertreter aus der Schulelternschaft für die Dauer von 2 Jahren. Gewählt werden können alle Eltern, die ein Kind in der Schule haben. Das Amt eines Elternvertreters (Elternbeirat) ist keine Voraussetzung, um in die Schulkonferenz gewählt zu werden. Die Vertreter der Lehrkräfte werden von der Gesamtkonferenz gewählt. An unserer Schule besteht die Schulkonferenz aus 3 Lehrkräften und 3 Vertretern aus der Elternschaft. Den Vorsitz hat die Schulleiterin inne.
Schulleitung
Julia Höhl
Lehrer
Anja Graubner
Simone Hederer
NN
Eltern
XY